Die Rechtsschutzversicherung ab 50

 

 

Eine Rechtsschutzversicherung für Senioren ist der Lebenssituation und den Bedürfnissen der Generation 50+ angepasst. Es handelt sich um eine Rechtsschutzversicherung, die sich auf ältere Personen spezialisiert hat. Rentner sind mit diesem Privatrechtsschutz gegen rechtliche Streitigkeiten abgesichert.

Senioren und Rentner haben in ihrem Leben einiges erreicht, beruflich, wie auch privat. Nun ist die Zeit gekommen, dass die Kinder aus dem Haus sind und man mehr Zeit für andere Dinge hat, wie Reisen, Freunde, Sport und Hobbys. Jetzt kann man das Leben genießen und möchte sich dabei keine Sorgen machen müssen. In dieser Zeit will man auf keinen Fall irgendwelchen Ärger mit Institutionen oder Personen haben, doch dazu kann es leider immer kommen.

Rechtsstreitigkeiten sind immer sehr ärgerlich und kostenintensiv. Allein in Deutschland werden pro Jahr 1,8 Millionen Gerichtsverfahren vor dem Zivilgericht geführt und noch einmal 800.000 vor dem Strafgericht. Die Kosten erstrecken sich von der ersten Beratung durch einen Rechtsanwalt, bis zur Urteilsverkündung. Im Anschluss kann noch eine Berufung, wie auch eine Revision folgen. Verliert man das Gerichtsverfahren, muss man oft auch die Kosten des Gegners tragen. So kommen nicht selten schnell ein paar Tausend Euro zusammen.

Damit man diese Kosten nicht selber tragen muss, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die alle Kosten übernimmt, auch die des Gegners, wenn man den Gerichtsprozess verliert.

Die Hauptarten der Rechtsschutzversicherung:

Beim Arbeitsrechtsschutz haben Rentner einen anderen Bedarf als Arbeitnehmer. Deshalb wird diese Art der Rechtsschutzversicherung bedarfsorientiert angeboten. Bei den speziellen Seniorentarifen wird daher nicht der volle Beitrag verlangt, zudem schließt die Arbeitsrechtsschutzversicherung für Senioren Streitigkeiten mit der Sozial- oder Rentenversicherung ein.

Besonders für Senioren werden besondere Versicherungstarife und Kombinationsmöglichkeiten angeboten. Um den richtigen Rechtsschutz auszuwählen, sollte man sich gut beraten lassen und erörtern, welche Bedarf man hat. So können Mieter auf eine Immobilien- Rechtsschutzversicherung verzichten, sollten aber einen Mietrechtsschutz einbeziehen.

Einen Verkehrsrechtsschutz können alle Autofahrer gebrauchen, denn diese Rechtsschutzversicherung ist unabhängig vom Alter und der Lebenssituation. Der Verkehrsrechtsschutz deckt rechtliche Streitigkeiten rund um den Straßenverkehr ab.

Welche Leistungen sind bei der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen?

Die Rechtsschutzversicherung für den Straßenverkehr deckt keine Kosten ab, wenn man Straftaten im Verkehr vorsätzlich begangen hat. Ebenso ausgeschlossen sind Verstöße gegen Halteverbots- oder Parkvorschriften, wie auch Vergehen, die begangen wurden ohne gültigen Führerschein.

Bei der Rechtsschutzversicherung privat sind Ehe- und Erbstreitigkeiten ausgeschlossen. Im Fall einer Scheidung wird lediglich die Erstberatung von der Rechtsschutzversicherung bezahlt, alle weiteren Kosten muss man selber tragen. Auch Prozesse gegen mitversicherte Familienmitglieder sind nicht abgedeckt und werden somit nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Gleichermaßen nicht versichert bei der Rechtsschutzversicherung privat sind alle rechtlichen Schritte und Verfahren, die mit dem Kauf oder Bau einer Immobilie zusammenhängen. Hier wird angeraten eine separate Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Im Allgemeinen gilt, dass man vor dem ersten Besuch beim Anwalt bei der Rechtsschutzversicherung eine Bestätigung der Kostenübernahme einholen sollte, damit es kein böses Erwachen gibt und der Rechtsstreit womöglich nicht in den Geltungsbereich der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung fällt.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für den Rechtsanwalt und das Gerichtsverfahren, sondern auch für Sachverständiger, Zeugen, Dolmetscher und Vollstreckungskosten.

Mittlerweile bieten viele Versicherungen eine Erstberatung per Telefon an, wie auch den Service den besten Anwalt des jeweiligen Rechtsgebiets in der Nähe zu finden.

Mitversichert sind zudem der Ehe- bzw. Lebenspartner (er muss im Versicherungsvertrag namentlich erwähnt werden), wie auch im Haushalt lebende Kinder, die kein eigenes Einkommen haben und nicht verheiratet sind.

Mit der Rechtsschutzversicherung im Rücken kann man beruhigt in den Ruhestand gehen und seine dazugewonnene Zeit sorgenfrei genießen.

 

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