Im Ruhestand hat man mehr Zeit als im Arbeitsleben, deshalb verreisen vor allem Rentner öfters im Jahr. Man möchte die Welt entdecken und dabei bleibt man nicht immer nur im nahen Europa. Fernreisen werden immer beliebter und durch die Wirtschaftskrise auch finanzierbar. Doch um den Urlaub unbeschwert genießen zu können, muss man sich schon vorab gut absichern, denn man muss auch an die medizinische Versorgung im Ausland denken.
Die Auslandsreise- Krankenversicherung ist eine Privatversicherung, die ein Muss ist für alle, die ins Ausland verreisen. Speziell für gesetzlich Versicherte ist die Privatversicherung so wichtig, da die gesetzlichen Versicherungen nur im europäischen Ausland und einigen anderen Ländern, mit denen sie ein Sozialabkommen getroffen haben, die Behandlungskosten übernehmen. Im Gegensatz zur Privatversicherung erstatten die gesetzlichen Versicherungen nicht die gesamten Kosten, denn es gilt, dass nur die Behandlungskosten gedeckt sind, die auch in Deutschland übernommen werden bzw. auch nur in dieser Höhe. Sind die Kosten im Ausland also teurer, muss man den Differenzbetrag selber zahlen. Ganz ausgeschlossen ist der Rücktransport nach Deutschland, hier zahlt die gesetzliche Versicherung gar nichts. Alleine schon um den Rücktransport aus dem Ausland nach Hause zu finanzieren ist der Abschluss dieser Privatversicherung sinnvoll.
Was erstattet die Privatversicherung?
Die Privatversicherung erstattet die im Ausland entstehenden Kosten für:
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den Rücktransport nach Deutschland
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Heilbehandlungen und Medikamente
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Zahnbehandlungen, die zur Schmerzstillung dienen
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Überführung des Leichnams nach Deutschland oder die Bestattung im Ausland
Diese Privatversicherung wird als Jahrespolice angeboten, die sich immer um ein weiteres Jahr verlängert, wenn man sie nicht fristgerecht kündigt. Offeriert wird diese Privatversicherung für fünf bis zehn Euro pro Jahr. Somit ist es eine günstige Versicherung, die aber einen guten Versicherungsschutz bietet. Jede Privatversicherung bietet allerdings nur für eine bestimmte Zeit Schutz an, so darf die Reisedauer sechs bis acht Wochen nicht überschreiten darf. Plant man demnach einen längeren Auslandsaufenthalt, muss man sich bei der Versicherung über umfassendere Versicherungstarife informieren. Ist ein längerer Aufenthalt jedoch aus medizinischen Gründen nötig, wenn man beispielsweise nicht transportfähig ist, besteht der Versicherungsschutz weiter.
Auf was sollte man vor Abschluss der Privatversicherung achten?
Meiden sollte man Versicherungsgesellschaften, die einen Rücktransport nur dann bezahlen, wenn er ärztlich angeordnet oder medizinisch notwendig ist, denn solche Bedingungen sind nur in den wenigsten Fällen zu erfüllen. Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport nämlich nur dann, wenn im Urlaubsland der medizinische Versorgungsstandard so niedrig ist, dass die Behandlungen dort keinen Erfolg versprechen.