Privatversicherung für Reiselustige

 

 

Im Ruhestand hat man mehr Zeit als im Arbeitsleben, deshalb verreisen vor allem Rentner öfters im Jahr. Man möchte die Welt entdecken und dabei bleibt man nicht immer nur im nahen Europa. Fernreisen werden immer beliebter und durch die Wirtschaftskrise auch finanzierbar. Doch um den Urlaub unbeschwert genießen zu können, muss man sich schon vorab gut absichern, denn man muss auch an die medizinische Versorgung im Ausland denken.

Die Auslandsreise- Krankenversicherung ist eine Privatversicherung, die ein Muss ist für alle, die ins Ausland verreisen. Speziell für gesetzlich Versicherte ist die Privatversicherung so wichtig, da die gesetzlichen Versicherungen nur im europäischen Ausland und einigen anderen Ländern, mit denen sie ein Sozialabkommen getroffen haben, die Behandlungskosten übernehmen. Im Gegensatz zur Privatversicherung erstatten die gesetzlichen Versicherungen nicht die gesamten Kosten, denn es gilt, dass nur die Behandlungskosten gedeckt sind, die auch in Deutschland übernommen werden bzw. auch nur in dieser Höhe. Sind die Kosten im Ausland also teurer, muss man den Differenzbetrag selber zahlen. Ganz ausgeschlossen ist der Rücktransport nach Deutschland, hier zahlt die gesetzliche Versicherung gar nichts. Alleine schon um den Rücktransport aus dem Ausland nach Hause zu finanzieren ist der Abschluss dieser Privatversicherung sinnvoll.

Was erstattet die Privatversicherung?

Die Privatversicherung erstattet die im Ausland entstehenden Kosten für:

Diese Privatversicherung wird als Jahrespolice angeboten, die sich immer um ein weiteres Jahr verlängert, wenn man sie nicht fristgerecht kündigt. Offeriert wird diese Privatversicherung für fünf bis zehn Euro pro Jahr. Somit ist es eine günstige Versicherung, die aber einen guten Versicherungsschutz bietet. Jede Privatversicherung bietet allerdings nur für eine bestimmte Zeit Schutz an, so darf die Reisedauer sechs bis acht Wochen nicht überschreiten darf. Plant man demnach einen längeren Auslandsaufenthalt, muss man sich bei der Versicherung über umfassendere Versicherungstarife informieren. Ist ein längerer Aufenthalt jedoch aus medizinischen Gründen nötig, wenn man beispielsweise nicht transportfähig ist, besteht der Versicherungsschutz weiter.

Auf was sollte man vor Abschluss der Privatversicherung achten?

Meiden sollte man Versicherungsgesellschaften, die einen Rücktransport nur dann bezahlen, wenn er ärztlich angeordnet oder medizinisch notwendig ist, denn solche Bedingungen sind nur in den wenigsten Fällen zu erfüllen. Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport nämlich nur dann, wenn im Urlaubsland der medizinische Versorgungsstandard so niedrig ist, dass die Behandlungen dort keinen Erfolg versprechen.

Ein Rücktransport auf ärztliche Anordnung ist sehr unwahrscheinlich, da dies bedeutet, dass der behandelnde Arzt den Patienten nicht mehr behandeln kann, er aber durchaus transportfähig ist. Der Arzt übernimmt damit die Verantwortung und die Haftung für den von der Privatversicherung finanzierten Rücktransport. Geht es dem Patienten während des Transports schlechter oder verstirbt er sogar, muss der Arzt hierfür haften. So eine Haftungsanerkenntnis wird wohl kein (ausländischer) Arzt unterzeichnen. Daher sollte man darauf achten, dass die Privatversicherung den Rücktransport bezahlt, wenn er aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt oder medizinisch angeraten wird.

Beispiel für einen wirtschaftlichen Grund:

Die Behandlung in Deutschland ist günstiger als ein wochenlanger Aufenthalt im ausländischen Krankenhaus. In Deutschland muss dann wieder die Vollkrankenversicherung für die Behandlung zahlen.

Beispiel für einen medizinisch angeordneten Grund:

Ein Kind wird in gewohnter Umgebung und bei elterlicher Betreuung schneller gesund, daher ist ein Rücktransport empfehlenswert.

Schon aufgrund dieser Formulierungen sollte man Versicherungen online vergleichen und sich eine Privatversicherung heraussuchen, die auch einen Rücktransport aus wirtschaftlichen Gründen bezahlt.

 

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